PPWR & EPR Whitepaper

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt ab August 2026 zusätzliche Anforderungen an Verpackungen, Nachweise und Verantwortlichkeiten mit sich. Unser kostenloses Whitepaper erklärt verständlich, worin sich PPWR und EPR unterscheiden, welche Pflichten für Inverkehrbringer relevant werden und was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten.

Wichtige Aktualisierung zum Whitepaper

Einzelne Inhalte entsprechen nicht mehr dem aktuellen Informationsstand

Dieses Whitepaper wurde im Juli 2026 und damit vor der im August 2026 veröffentlichten aktualisierten FAQ-Fassung der Europäischen Kommission erstellt. Die grundsätzliche Trennung zwischen PPWR-Konformität und erweiterter Herstellerverantwortung bleibt bestehen. Einzelne Aussagen zur Bestimmung des Erzeugers wurden jedoch inzwischen präzisiert oder korrigiert.

Für das Whitepaper sind insbesondere folgende Änderungen relevant:
  • Die Aussage, dass beim gemeinsamen Einsatz von Versandkarton, Klebeband und Füllmaterial automatisch eine neue Gesamtverpackung entsteht, ist in dieser pauschalen Form nicht mehr aktuell.
  • Mehrere bereits fertige Verpackungsgegenstände können innerhalb einer Sendung gemeinsam verwendet werden, ohne dass der Versender dadurch automatisch zum Erzeuger einer neuen Verpackung wird.
  • Ein Etikett, das ausschließlich der Adressierung oder Versandabwicklung dient, gilt nicht als Branding des Versandkartons und begründet keine neue Erzeugerrolle.
  • Stretchfolie gilt bereits auf der Rolle als fertige Verpackung. Das spätere Abschneiden und Umwickeln einer Palette macht den Anwender nicht automatisch zum Erzeuger der Folie.
  • Die Erzeugerrolle bei unbedruckter Standardware, Verpackungen unter eigener Marke und kundenspezifischen Sonderanfertigungen wurde von der Kommission genauer abgegrenzt.
  • Die Begriffe bleiben strikt zu unterscheiden: Erzeuger betrifft die Produktkonformität, während Produzent die EPR-Verantwortung in einem bestimmten Mitgliedstaat bezeichnet.

Das Whitepaper kann weiterhin als allgemeine Übersicht genutzt werden. Für die genannten Punkte ist jedoch unser aktueller Ergänzungsbeitrag maßgeblich.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen PPWR und EPR?

Die PPWR regelt die Anforderungen an die Verpackung selbst, beispielsweise Stoffgrenzen, Recyclingfähigkeit, Minimierung und Kennzeichnung. EPR betrifft dagegen die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen.

Ab wann gelten die wichtigsten PPWR-Pflichten?

Die zentralen Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung gelten grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Weitere Anforderungen, etwa zu Recyclingfähigkeitsklassen, Rezyklatanteilen und Leerraumgrenzen, treten schrittweise bis 2040 in Kraft.

Wer muss die EU-Konformitätserklärung für eine Verpackung erstellen?

Grundsätzlich erstellt der Erzeuger der Verpackung die Konformitätserklärung. Bei Sonderanfertigungen nach eigenen Vorgaben oder bei selbst zusammengestellten Verpackungslösungen kann jedoch das beauftragende beziehungsweise verpackende Unternehmen selbst als Erzeuger gelten.

Reicht eine deutsche LUCID-Registrierung für Lieferungen in andere EU-Länder?

Nein. Die LUCID-Registrierung gilt nur für Deutschland. Wer verpackte Waren direkt in andere EU-Mitgliedstaaten liefert, muss die jeweiligen nationalen Registrierungs-, Systembeteiligungs- und Meldepflichten prüfen.

Welche Verpackungen müssen für die EPR berücksichtigt werden?

Grundsätzlich können alle Verpackungsebenen relevant sein: Produkt- und Verkaufsverpackungen, Versandverpackungen sowie Um- und Transportverpackungen. Dazu zählen beispielsweise Kartons, Versandtaschen, Füllmaterial, Klebeband, Folien, Paletten und Umreifungsbänder.