PPWR & EPR Whitepaper

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt ab August 2026 zusätzliche Anforderungen an Verpackungen, Nachweise und Verantwortlichkeiten mit sich. Unser kostenloses Whitepaper erklärt verständlich, worin sich PPWR und EPR unterscheiden, welche Pflichten für Inverkehrbringer relevant werden und was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen PPWR und EPR?

Die PPWR regelt die Anforderungen an die Verpackung selbst, beispielsweise Stoffgrenzen, Recyclingfähigkeit, Minimierung und Kennzeichnung. EPR betrifft dagegen die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen.

Ab wann gelten die wichtigsten PPWR-Pflichten?

Die zentralen Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung gelten grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Weitere Anforderungen, etwa zu Recyclingfähigkeitsklassen, Rezyklatanteilen und Leerraumgrenzen, treten schrittweise bis 2040 in Kraft.

Wer muss die EU-Konformitätserklärung für eine Verpackung erstellen?

Grundsätzlich erstellt der Erzeuger der Verpackung die Konformitätserklärung. Bei Sonderanfertigungen nach eigenen Vorgaben oder bei selbst zusammengestellten Verpackungslösungen kann jedoch das beauftragende beziehungsweise verpackende Unternehmen selbst als Erzeuger gelten.

Reicht eine deutsche LUCID-Registrierung für Lieferungen in andere EU-Länder?

Nein. Die LUCID-Registrierung gilt nur für Deutschland. Wer verpackte Waren direkt in andere EU-Mitgliedstaaten liefert, muss die jeweiligen nationalen Registrierungs-, Systembeteiligungs- und Meldepflichten prüfen.

Welche Verpackungen müssen für die EPR berücksichtigt werden?

Grundsätzlich können alle Verpackungsebenen relevant sein: Produkt- und Verkaufsverpackungen, Versandverpackungen sowie Um- und Transportverpackungen. Dazu zählen beispielsweise Kartons, Versandtaschen, Füllmaterial, Klebeband, Folien, Paletten und Umreifungsbänder.