Was ist Persönliche Schutzausrüstung – und warum ist sie Pflicht?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die von Beschäftigten getragen oder gehalten werden, um sie vor Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu schützen.
In Deutschland ist die Bereitstellung gesetzlich geregelt: Die PSA-Benutzungsverordnung sowie DGUV-Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, geeignete Schutzausrüstung bereitzustellen, zu warten und deren Nutzung sicherzustellen.
Wichtig: Die Kosten für PSA trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Eine Selbstbeschaffung durch Mitarbeitende ist nicht zulässig.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage
Vor der Auswahl von PSA ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz erforderlich. Sie ermittelt, welchen Risiken Mitarbeitende ausgesetzt sind und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind.
Ohne diese Grundlage ist die Auswahl von PSA rechtlich nicht abgesichert.
Tipp: Die DGUV stellt branchenspezifische Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung kostenlos zur Verfügung.
Die wichtigsten PSA-Kategorien im Überblick
1. Kopfschutz
Schutzhelme nach EN 397 sind Pflicht bei Gefahren durch herabfallende Gegenstände oder Anstoßen, z. B. auf Baustellen, in der Produktion oder im Lager.
Nach einem Aufprall müssen Helme grundsätzlich ersetzt werden.
2. Augenschutz
Schutzbrillen (EN 166) sind bei Schleif-, Schweiß-, Schneid- und Spritzarbeiten erforderlich.
Es wird zwischen Korb- und Gestellschutzbrillen unterschieden. Für Laserschutz gelten gesonderte Normen.
3. Gehörschutz
Ab 80 dB(A) muss Gehörschutz bereitgestellt werden, ab 85 dB(A) ist er verpflichtend zu tragen.
Typische Varianten sind Einwegstöpsel, Bügelgehörschutz und Kapselgehörschützer.
4. Atemschutz
Atemschutzmasken kommen bei Belastung durch Stäube, Dämpfe oder Gase zum Einsatz.
Die Schutzwirkung wird durch die FFP-Klassen (FFP1, FFP2, FFP3) definiert.
5. Schutzhandschuhe
Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Handschuhe erforderlich, z. B. Schnittschutz-, Chemikalien- oder Hitzeschutzhandschuhe.
Die Norm EN 388 definiert den Schutz bei mechanischen Risiken.
6. Sicherheitsschuhe
Sicherheitsschuhe sind in die Klassen S1, S2 und S3 eingeteilt. In Bau, Lager und Produktion ist S3 Standard.
Für elektronische Bereiche sind ESD-Schuhe erforderlich.
7. Warnschutzkleidung
Warnkleidung nach EN ISO 20471 ist notwendig bei Arbeiten im Bereich von Fahrzeugen oder Maschinen, etwa auf Baustellen oder in Lagerhallen.
PSA beschaffen: Worauf Sie achten müssen
- CE-Kennzeichnung und Normkonformität prüfen
- Verfallsdaten von PSA beachten
- Auf gute Passform und Tragekomfort achten
- Regelmäßige Unterweisungen dokumentieren
Fazit
Die richtige persönliche Schutzausrüstung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und gesetzlich verpflichtend.
Unternehmen, die ihre PSA strukturiert auswählen und einsetzen, profitieren von:
- höherer Sicherheit am Arbeitsplatz
- reduziertem Unfallrisiko
- rechtlicher Absicherung
- besserer Mitarbeiterzufriedenheit
Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der PSA sorgt dafür, dass Mitarbeitende jederzeit optimal geschützt sind.