EPR-Registernummern in der EU
Wer verpackte Waren in andere EU-Länder versendet, benötigt je nach Zielland eine eigene EPR-Registrierung oder einen vergleichbaren Nachweis. Unser Ratgeber zeigt übersichtlich, welche Register, Behörden und Rücknahmeorganisationen in den einzelnen EU-Staaten zuständig sind.
EPR-Registernummern für Verpackungen in der EU: Register und Anlaufstellen nach Ländern
Stand: 8. Juli 2026
Unternehmen, die verpackte Waren in andere EU-Länder liefern, können im jeweiligen Absatzland zur Verpackungs-EPR verpflichtet sein. EPR steht für Extended Producer Responsibility beziehungsweise erweiterte Herstellerverantwortung.
Die EPR-Registernummer oder ein vergleichbarer Registrierungsnachweis dient als Beleg dafür, dass ein Unternehmen im jeweiligen Land als Verpackungsproduzent erfasst ist. Behörden, Online-Marktplätze, Fulfillment-Dienstleister oder Geschäftspartner können diesen Nachweis verlangen.
Wichtig: Es gibt keine europaweit gültige EPR-Nummer. Eine deutsche LUCID-Registrierungsnummer gilt nur für Deutschland. Für jedes Absatzland muss geprüft werden, welches nationale Register, welches Rücknahmesystem und welcher Registrierungsnachweis erforderlich sind.
Was ist eine EPR-Registernummer?
Der Begriff „EPR-Nummer“ wird häufig als Sammelbezeichnung verwendet. Je nach EU-Land kann der tatsächlich ausgestellte Nachweis unterschiedlich heißen:
- Produzentenregistrierungsnummer
- EPR-Registrierungsnummer
- Verpackungsregisternummer
- Mitglieds- oder Vertragsnummer eines Rücknahmesystems
- Teilnahmebestätigung
- Registerzertifikat
- Identifiant unique beziehungsweise IDU
Nicht jedes Land vergibt eine öffentlich prüfbare Nummer nach dem Vorbild des deutschen Verpackungsregisters LUCID. Teilweise besteht der relevante Nachweis aus einer Registerbestätigung und einem zusätzlichen Vertrag mit einer zugelassenen Rücknahmeorganisation.
Registrierung und Systembeteiligung sind nicht dasselbe
Bei der Verpackungs-EPR können zwei getrennte Schritte erforderlich sein:
- Registrierung: Das Unternehmen wird bei einer Behörde oder in einem nationalen Produzentenregister erfasst.
- Systembeteiligung: Das Unternehmen schließt einen Vertrag mit einer Producer Responsibility Organisation, einem Rücknahme- oder Recyclingsystem ab.
Ein Unternehmen kann daher bereits eine Registrierungsnummer besitzen und trotzdem noch nicht vollständig EPR-konform sein, wenn der notwendige Systemvertrag oder die Mengenmeldung fehlt.
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Belgien
Belgien unterscheidet insbesondere zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen beziehungsweise industriellen Verpackungen.
Behörde und zentrale Stelle
Mögliche Rücknahmeorganisationen
Typischer Nachweis: Mitglieds- oder Kundennummer sowie Bestätigung über die abgegebenen Verpackungsdeklarationen. Abhängig von den Verpackungsarten können Verträge mit beiden Organisationen erforderlich sein.
Bulgarien
Behörden und Register
Mögliche Rücknahmeorganisationen
Typischer Nachweis: Register- beziehungsweise Vertragsbestätigung der zuständigen Stelle oder der ausgewählten Recovery Organisation. Der konkrete Anmeldeweg für ausländische Unternehmen sollte vor Vertriebsbeginn direkt bestätigt werden.
Dänemark
Offizielles Produzentenregister
Mögliche Producer Responsibility Organisations
Typischer Nachweis: Eintrag im nationalen Produzentenregister. Unternehmen aus Deutschland benötigen für bestimmte Direktlieferungen zusätzlich einen in Dänemark niedergelassenen Bevollmächtigten.
Deutschland
Offizielles Verpackungsregister
Zugelassene Systembetreiber
Zu den Systembetreibern gehören unter anderem Der Grüne Punkt, Interzero, Landbell, PreZero, Reclay, Zentek und weitere zugelassene duale Systeme.
Typischer Nachweis: LUCID-Registrierungsnummer. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen wird zusätzlich ein Systembeteiligungsvertrag benötigt.
Estland
Offizielles Verpackungsregister
Mögliche Rücknahmeorganisationen
Typischer Nachweis: Eintrag oder Meldung im estnischen Verpackungsregister sowie Vertrags- und Teilnahmebestätigung der ausgewählten Organisation.
Finnland
In Finnland bestehen zwei anerkannte Produzentenorganisationen für Verpackungen.
Mögliche Produzentenorganisationen
Weitere Informationen
Typischer Nachweis: Vertrags- oder Mitgliedsbestätigung der ausgewählten Produzentenorganisation und Kundennummer für die Verpackungsmeldungen.
Frankreich
In Frankreich wird der EPR-Nachweis als Identifiant unique, kurz IDU, bezeichnet. Ein Unternehmen kann mehrere IDU besitzen, wenn es von mehreren EPR-Produktströmen betroffen ist.
Zentrales Register und Informationsstelle
- ADEME – Informationen zur IDU
- Offizielle Übersicht der zugelassenen Éco-organismes
- Öffentliche Suche nach registrierten Produzenten und IDU
Mögliche Organisationen für Haushaltsverpackungen
Professionelle Verpackungen
Für professionelle Verpackungen wurden 2026 unter anderem Citeo Pro, Léko Pro und Twiice zugelassen. Die Einordnung hängt davon ab, ob Haushalts-, Gastronomie- oder professionelle Verpackungen in Verkehr gebracht werden.
Typischer Nachweis: Französische IDU für den jeweiligen EPR-Strom. Die IDU wird in der Regel nach dem Beitritt zu einer zugelassenen Organisation über das ADEME-System erzeugt.
Griechenland
Offizielles Produzentenregister
Mögliche Rücknahmeorganisationen
Typischer Nachweis: EMPA-Registrierungsnummer beziehungsweise Registrierungszertifikat sowie Bestätigung des Vertrags mit einem zugelassenen System.
Irland
Zentrale Verpackungsorganisation
Staatliche Informationen
Typischer Nachweis: Repak-Mitgliedsnummer und Compliance-Bestätigung. Ob eine Verpflichtung besteht, muss anhand der jeweils geltenden Produzentendefinitionen und Schwellenwerte geprüft werden.
Italien
Zentrale Verpackungsorganisation
CONAI koordiniert das italienische Verpackungs-EPR-System gemeinsam mit materialspezifischen Konsortien und zugelassenen autonomen Systemen.
Typischer Nachweis: CONAI-Mitglieds- oder Positionsnummer, Deklarationsunterlagen und Nachweise über die Zahlung des Umweltbeitrags.
Kroatien
Offizielles Register
- RPPO – Register of Producers with Extended Responsibility
- Environmental Protection and Energy Efficiency Fund
Die Registrierung und Abwicklung der Verpackungsverantwortung erfolgt zentral über den kroatischen Umwelt- und Energieeffizienzfonds und das RPPO.
Typischer Nachweis: RPPO-Registereintrag beziehungsweise Bestätigung des FZOEU.
Lettland
Zuständige Behörde
Mögliche Producer Responsibility Organisations
Typischer Nachweis: Vertrag und Registrierungsbestätigung der ausgewählten Organisation beziehungsweise Nachweis gegenüber der Umweltbehörde.
Litauen
Offizielles Melde- und Registrierungssystem
- GPAIS – Unified Product, Packaging and Waste Information System
- Environmental Protection Agency – EPR-Informationen
Mögliche Produzentenorganisationen
Typischer Nachweis: Registrierung und Meldung über GPAIS sowie Vertrags- oder Mitgliedsbestätigung der ausgewählten Verpackungsorganisation.
Luxemburg
Staatliche Informationen
Mögliche Verpackungsorganisation
Typischer Nachweis: Valorlux-Mitglieds- oder Kundennummer, Vertragsbestätigung und jährliche Verpackungsdeklaration.
Malta
Zuständige Behörde
Mögliche Rücknahmeorganisationen
- GreenPak
- GreenMT – weitere von der ERA zugelassene Packaging Waste Recovery Organisation
Typischer Nachweis: ERA-Registrierungsbestätigung sowie Mitglieds- oder Vertragsnachweis der ausgewählten Recovery Organisation.
Niederlande
Zentrale Verpackungsorganisation
Staatliche Informationen
Typischer Nachweis: Verpact-Kunden- oder Teilnehmernummer und Deklarationsbestätigung. Besondere Regeln können für Einwegkunststoffverpackungen und Pfandverpackungen gelten.
Österreich
Register und Koordinierungsstellen
- EDM – Elektronisches Datenmanagement
- VKS – Verpackungskoordinierungsstelle
- Offizielle Liste der zugelassenen Sammel- und Verwertungssysteme
Mögliche Sammel- und Verwertungssysteme
Typischer Nachweis: Systemteilnahmebestätigung sowie Register- oder Bevollmächtigtennachweis. Ausländische Versandhändler benötigen bei bestimmten Lieferungen an österreichische Letztverbraucher einen in Österreich niedergelassenen Bevollmächtigten.
Polen
Offizielles Produzentenregister
Mögliche Verpackungsorganisationen
In Polen bestehen zahlreiche zugelassene Organisationen. Beispiele sind:
Typischer Nachweis: BDO-Registrierungsnummer. Zusätzlich können ein Vertrag mit einer Verpackungsorganisation und Nachweise über Recyclingquoten oder Produktgebühren erforderlich sein.
Portugal
Offizielles Register
Mögliche Verpackungsorganisationen
Typischer Nachweis: SILiAmb-Registrierungsnummer beziehungsweise Registerbestätigung und Vertragsnummer der ausgewählten Entidade Gestora.
Rumänien
Zuständige Stelle
Mögliche OIREP-Verpackungsorganisationen
Typischer Nachweis: AFM-Registrierungs- beziehungsweise Steuerunterlagen sowie Vertrag und Mengenbestätigung einer zugelassenen OIREP.
Das rumänische System verbindet EPR-Pflichten eng mit Umweltfonds-, Steuer- und Nachweispflichten. Eine individuelle Prüfung ist deshalb besonders wichtig.
Schweden
Zuständige Behörde
Zugelassene Produzentenorganisationen
Typischer Nachweis: Eintrag im schwedischen Produzentenregister sowie Vertrags- oder Mitgliedsnummer einer zugelassenen Produzentenorganisation.
Slowakei
Offizielles Register
Mögliche Producer Responsibility Organisations
Weitere zugelassene Organisationen können unter anderem ELEKOS, ASEKOL SK, SEWA oder Reclay Systems sein.
Typischer Nachweis: Eintrag im Produzentenregister sowie Vertragsnummer beziehungsweise Bestätigung der gewählten OZV.
Slowenien
Zuständige Behörde
Mögliche Verpackungsorganisationen
Typischer Nachweis: Registrierung bei ARSO sowie Vertrags- oder Mitgliedsbestätigung des gewählten Verpackungssystems.
Spanien
Offizielles Produzentenregister
Mögliche SCRAP- beziehungsweise EPR-Systeme
- Ecoembes
- Ecovidrio – Glasverpackungen
- Procircular
Typischer Nachweis: Registrierungsnummer des Registro de Productores de Producto, häufig beginnend mit dem Kennzeichen des jeweiligen Registerbereichs. Zusätzlich ist ein Nachweis über die Teilnahme an einem individuellen oder kollektiven EPR-System erforderlich.
Tschechien
Zentrale Verpackungsorganisation
Zuständige Behörde
Typischer Nachweis: EKO-KOM-Vertrags- oder Kundennummer und Bestätigung der regelmäßigen Verpackungsmengenmeldungen. Alternativ ist unter bestimmten Voraussetzungen eine individuelle Erfüllung möglich.
Ungarn
Zentrales EPR-System
MOHU betreibt das zentrale ungarische EPR-System. Zusätzlich können Anmeldungen und Meldungen gegenüber den ungarischen Umweltbehörden beziehungsweise über die nationalen Umweltportale erforderlich sein.
Typischer Nachweis: MOHU-Partner- oder Registrierungsnummer sowie behördliche Anmelde- und Mengenmeldebestätigungen.
Zypern
Zuständige Behörde
Zentrale Verpackungsorganisation
Typischer Nachweis: Mitglieds- beziehungsweise Vertragsnummer von Green Dot Cyprus und eine entsprechende Compliance-Bestätigung.
Welche Stelle ist für die Anmeldung entscheidend?
Vor einer Registrierung sollten Unternehmen für jedes Absatzland drei Fragen klären:
- Gibt es ein staatliches Produzentenregister?
- Muss zusätzlich ein Vertrag mit einer Rücknahme- oder Produzentenorganisation abgeschlossen werden?
- Wird für ein deutsches Unternehmen ein lokal niedergelassener Bevollmächtigter benötigt?
Die Producer Responsibility Organisation übernimmt je nach Land beispielsweise folgende Aufgaben:
- Registrierung oder Unterstützung bei der Registrierung
- Meldung der Verpackungsmengen
- Berechnung und Abrechnung der Recyclingbeiträge
- Erfüllung von Sammel- und Recyclingquoten
- Ausstellung von Teilnahme- oder Compliance-Nachweisen
- Kommunikation mit der zuständigen Behörde
Welche Unterlagen werden für eine EPR-Anmeldung häufig benötigt?
- Firmenname und Rechtsform
- Handelsregisterauszug
- Unternehmensanschrift
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Kontaktperson für EPR und Verpackungsmeldungen
- Vertriebsweg und beliefertes Absatzland
- Markennamen
- Verpackungsarten und Verpackungsmaterialien
- erwartete oder tatsächliche Verpackungsgewichte
- Vollmacht für einen EPR-Bevollmächtigten
Hinweis zur Vollständigkeit und Aktualität
Die genannten Organisationen stellen eine Auswahl möglicher beziehungsweise zentraler Anlaufstellen dar. In mehreren Ländern gibt es weitere zugelassene Producer Responsibility Organisations. Die Nennung ist keine Empfehlung oder Bewertung eines bestimmten Anbieters.
Register, Zulassungen, Zuständigkeiten und Anmeldeverfahren können sich ändern. Unternehmen sollten deshalb vor einer Anmeldung immer prüfen, ob die Organisation für die konkrete Verpackungsart, den Vertriebsweg und den aktuellen Zeitraum zugelassen ist.
Diese Übersicht bezieht sich ausschließlich auf Verpackungen. Für Elektrogeräte, Batterien, Textilien, Möbel, Reifen oder andere EPR-Produktgruppen können zusätzliche Registrierungen und separate EPR-Nummern erforderlich sein.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die konkrete Verantwortlichkeit hängt insbesondere vom Absatzland, Vertriebsmodell, Vertragspartner, Importeur, Endnutzer und der verwendeten Verpackung ab.