EPR-Registernummern in der EU

Wer verpackte Waren in andere EU-Länder versendet, benötigt je nach Zielland eine eigene EPR-Registrierung oder einen vergleichbaren Nachweis. Unser Ratgeber zeigt übersichtlich, welche Register, Behörden und Rücknahmeorganisationen in den einzelnen EU-Staaten zuständig sind.

EPR-Registernummern für Verpackungen in der EU: Register und Anlaufstellen nach Ländern

Stand: 8. Juli 2026

Unternehmen, die verpackte Waren in andere EU-Länder liefern, können im jeweiligen Absatzland zur Verpackungs-EPR verpflichtet sein. EPR steht für Extended Producer Responsibility beziehungsweise erweiterte Herstellerverantwortung.

Die EPR-Registernummer oder ein vergleichbarer Registrierungsnachweis dient als Beleg dafür, dass ein Unternehmen im jeweiligen Land als Verpackungsproduzent erfasst ist. Behörden, Online-Marktplätze, Fulfillment-Dienstleister oder Geschäftspartner können diesen Nachweis verlangen.

Wichtig: Es gibt keine europaweit gültige EPR-Nummer. Eine deutsche LUCID-Registrierungsnummer gilt nur für Deutschland. Für jedes Absatzland muss geprüft werden, welches nationale Register, welches Rücknahmesystem und welcher Registrierungsnachweis erforderlich sind.

Was ist eine EPR-Registernummer?

Der Begriff „EPR-Nummer“ wird häufig als Sammelbezeichnung verwendet. Je nach EU-Land kann der tatsächlich ausgestellte Nachweis unterschiedlich heißen:

  • Produzentenregistrierungsnummer
  • EPR-Registrierungsnummer
  • Verpackungsregisternummer
  • Mitglieds- oder Vertragsnummer eines Rücknahmesystems
  • Teilnahmebestätigung
  • Registerzertifikat
  • Identifiant unique beziehungsweise IDU

Nicht jedes Land vergibt eine öffentlich prüfbare Nummer nach dem Vorbild des deutschen Verpackungsregisters LUCID. Teilweise besteht der relevante Nachweis aus einer Registerbestätigung und einem zusätzlichen Vertrag mit einer zugelassenen Rücknahmeorganisation.

Registrierung und Systembeteiligung sind nicht dasselbe

Bei der Verpackungs-EPR können zwei getrennte Schritte erforderlich sein:

  1. Registrierung: Das Unternehmen wird bei einer Behörde oder in einem nationalen Produzentenregister erfasst.
  2. Systembeteiligung: Das Unternehmen schließt einen Vertrag mit einer Producer Responsibility Organisation, einem Rücknahme- oder Recyclingsystem ab.

Ein Unternehmen kann daher bereits eine Registrierungsnummer besitzen und trotzdem noch nicht vollständig EPR-konform sein, wenn der notwendige Systemvertrag oder die Mengenmeldung fehlt.

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Belgien

Belgien unterscheidet insbesondere zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen beziehungsweise industriellen Verpackungen.

Behörde und zentrale Stelle

Mögliche Rücknahmeorganisationen

  • Fost Plus – vor allem Haushaltsverpackungen
  • Valipac – gewerbliche und industrielle Verpackungen

Typischer Nachweis: Mitglieds- oder Kundennummer sowie Bestätigung über die abgegebenen Verpackungsdeklarationen. Abhängig von den Verpackungsarten können Verträge mit beiden Organisationen erforderlich sein.

Bulgarien

Behörden und Register

Mögliche Rücknahmeorganisationen

Typischer Nachweis: Register- beziehungsweise Vertragsbestätigung der zuständigen Stelle oder der ausgewählten Recovery Organisation. Der konkrete Anmeldeweg für ausländische Unternehmen sollte vor Vertriebsbeginn direkt bestätigt werden.

Dänemark

Offizielles Produzentenregister

Mögliche Producer Responsibility Organisations

Typischer Nachweis: Eintrag im nationalen Produzentenregister. Unternehmen aus Deutschland benötigen für bestimmte Direktlieferungen zusätzlich einen in Dänemark niedergelassenen Bevollmächtigten.

Deutschland

Offizielles Verpackungsregister

Zugelassene Systembetreiber

Zu den Systembetreibern gehören unter anderem Der Grüne Punkt, Interzero, Landbell, PreZero, Reclay, Zentek und weitere zugelassene duale Systeme.

Typischer Nachweis: LUCID-Registrierungsnummer. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen wird zusätzlich ein Systembeteiligungsvertrag benötigt.

Estland

Offizielles Verpackungsregister

Mögliche Rücknahmeorganisationen

Typischer Nachweis: Eintrag oder Meldung im estnischen Verpackungsregister sowie Vertrags- und Teilnahmebestätigung der ausgewählten Organisation.

Finnland

In Finnland bestehen zwei anerkannte Produzentenorganisationen für Verpackungen.

Mögliche Produzentenorganisationen

Weitere Informationen

Typischer Nachweis: Vertrags- oder Mitgliedsbestätigung der ausgewählten Produzentenorganisation und Kundennummer für die Verpackungsmeldungen.

Frankreich

In Frankreich wird der EPR-Nachweis als Identifiant unique, kurz IDU, bezeichnet. Ein Unternehmen kann mehrere IDU besitzen, wenn es von mehreren EPR-Produktströmen betroffen ist.

Zentrales Register und Informationsstelle

Mögliche Organisationen für Haushaltsverpackungen

Professionelle Verpackungen

Für professionelle Verpackungen wurden 2026 unter anderem Citeo Pro, Léko Pro und Twiice zugelassen. Die Einordnung hängt davon ab, ob Haushalts-, Gastronomie- oder professionelle Verpackungen in Verkehr gebracht werden.

Typischer Nachweis: Französische IDU für den jeweiligen EPR-Strom. Die IDU wird in der Regel nach dem Beitritt zu einer zugelassenen Organisation über das ADEME-System erzeugt.

Griechenland

Offizielles Produzentenregister

Mögliche Rücknahmeorganisationen

Typischer Nachweis: EMPA-Registrierungsnummer beziehungsweise Registrierungszertifikat sowie Bestätigung des Vertrags mit einem zugelassenen System.

Irland

Zentrale Verpackungsorganisation

Staatliche Informationen

Typischer Nachweis: Repak-Mitgliedsnummer und Compliance-Bestätigung. Ob eine Verpflichtung besteht, muss anhand der jeweils geltenden Produzentendefinitionen und Schwellenwerte geprüft werden.

Italien

Zentrale Verpackungsorganisation

CONAI koordiniert das italienische Verpackungs-EPR-System gemeinsam mit materialspezifischen Konsortien und zugelassenen autonomen Systemen.

Typischer Nachweis: CONAI-Mitglieds- oder Positionsnummer, Deklarationsunterlagen und Nachweise über die Zahlung des Umweltbeitrags.

Kroatien

Offizielles Register

Die Registrierung und Abwicklung der Verpackungsverantwortung erfolgt zentral über den kroatischen Umwelt- und Energieeffizienzfonds und das RPPO.

Typischer Nachweis: RPPO-Registereintrag beziehungsweise Bestätigung des FZOEU.

Lettland

Zuständige Behörde

Mögliche Producer Responsibility Organisations

Typischer Nachweis: Vertrag und Registrierungsbestätigung der ausgewählten Organisation beziehungsweise Nachweis gegenüber der Umweltbehörde.

Litauen

Offizielles Melde- und Registrierungssystem

Mögliche Produzentenorganisationen

Typischer Nachweis: Registrierung und Meldung über GPAIS sowie Vertrags- oder Mitgliedsbestätigung der ausgewählten Verpackungsorganisation.

Luxemburg

Staatliche Informationen

Mögliche Verpackungsorganisation

Typischer Nachweis: Valorlux-Mitglieds- oder Kundennummer, Vertragsbestätigung und jährliche Verpackungsdeklaration.

Malta

Zuständige Behörde

Mögliche Rücknahmeorganisationen

  • GreenPak
  • GreenMT – weitere von der ERA zugelassene Packaging Waste Recovery Organisation

Typischer Nachweis: ERA-Registrierungsbestätigung sowie Mitglieds- oder Vertragsnachweis der ausgewählten Recovery Organisation.

Niederlande

Zentrale Verpackungsorganisation

Staatliche Informationen

Typischer Nachweis: Verpact-Kunden- oder Teilnehmernummer und Deklarationsbestätigung. Besondere Regeln können für Einwegkunststoffverpackungen und Pfandverpackungen gelten.

Österreich

Register und Koordinierungsstellen

Mögliche Sammel- und Verwertungssysteme

Typischer Nachweis: Systemteilnahmebestätigung sowie Register- oder Bevollmächtigtennachweis. Ausländische Versandhändler benötigen bei bestimmten Lieferungen an österreichische Letztverbraucher einen in Österreich niedergelassenen Bevollmächtigten.

Polen

Offizielles Produzentenregister

Mögliche Verpackungsorganisationen

In Polen bestehen zahlreiche zugelassene Organisationen. Beispiele sind:

Typischer Nachweis: BDO-Registrierungsnummer. Zusätzlich können ein Vertrag mit einer Verpackungsorganisation und Nachweise über Recyclingquoten oder Produktgebühren erforderlich sein.

Portugal

Offizielles Register

Mögliche Verpackungsorganisationen

Typischer Nachweis: SILiAmb-Registrierungsnummer beziehungsweise Registerbestätigung und Vertragsnummer der ausgewählten Entidade Gestora.

Rumänien

Zuständige Stelle

Mögliche OIREP-Verpackungsorganisationen

Typischer Nachweis: AFM-Registrierungs- beziehungsweise Steuerunterlagen sowie Vertrag und Mengenbestätigung einer zugelassenen OIREP.

Das rumänische System verbindet EPR-Pflichten eng mit Umweltfonds-, Steuer- und Nachweispflichten. Eine individuelle Prüfung ist deshalb besonders wichtig.

Schweden

Zuständige Behörde

Zugelassene Produzentenorganisationen

Typischer Nachweis: Eintrag im schwedischen Produzentenregister sowie Vertrags- oder Mitgliedsnummer einer zugelassenen Produzentenorganisation.

Slowakei

Offizielles Register

Mögliche Producer Responsibility Organisations

Weitere zugelassene Organisationen können unter anderem ELEKOS, ASEKOL SK, SEWA oder Reclay Systems sein.

Typischer Nachweis: Eintrag im Produzentenregister sowie Vertragsnummer beziehungsweise Bestätigung der gewählten OZV.

Slowenien

Zuständige Behörde

Mögliche Verpackungsorganisationen

Typischer Nachweis: Registrierung bei ARSO sowie Vertrags- oder Mitgliedsbestätigung des gewählten Verpackungssystems.

Spanien

Offizielles Produzentenregister

Mögliche SCRAP- beziehungsweise EPR-Systeme

Typischer Nachweis: Registrierungsnummer des Registro de Productores de Producto, häufig beginnend mit dem Kennzeichen des jeweiligen Registerbereichs. Zusätzlich ist ein Nachweis über die Teilnahme an einem individuellen oder kollektiven EPR-System erforderlich.

Tschechien

Zentrale Verpackungsorganisation

Zuständige Behörde

Typischer Nachweis: EKO-KOM-Vertrags- oder Kundennummer und Bestätigung der regelmäßigen Verpackungsmengenmeldungen. Alternativ ist unter bestimmten Voraussetzungen eine individuelle Erfüllung möglich.

Ungarn

Zentrales EPR-System

MOHU betreibt das zentrale ungarische EPR-System. Zusätzlich können Anmeldungen und Meldungen gegenüber den ungarischen Umweltbehörden beziehungsweise über die nationalen Umweltportale erforderlich sein.

Typischer Nachweis: MOHU-Partner- oder Registrierungsnummer sowie behördliche Anmelde- und Mengenmeldebestätigungen.

Zypern

Zuständige Behörde

Zentrale Verpackungsorganisation

Typischer Nachweis: Mitglieds- beziehungsweise Vertragsnummer von Green Dot Cyprus und eine entsprechende Compliance-Bestätigung.


Welche Stelle ist für die Anmeldung entscheidend?

Vor einer Registrierung sollten Unternehmen für jedes Absatzland drei Fragen klären:

  1. Gibt es ein staatliches Produzentenregister?
  2. Muss zusätzlich ein Vertrag mit einer Rücknahme- oder Produzentenorganisation abgeschlossen werden?
  3. Wird für ein deutsches Unternehmen ein lokal niedergelassener Bevollmächtigter benötigt?

Die Producer Responsibility Organisation übernimmt je nach Land beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Registrierung oder Unterstützung bei der Registrierung
  • Meldung der Verpackungsmengen
  • Berechnung und Abrechnung der Recyclingbeiträge
  • Erfüllung von Sammel- und Recyclingquoten
  • Ausstellung von Teilnahme- oder Compliance-Nachweisen
  • Kommunikation mit der zuständigen Behörde

Welche Unterlagen werden für eine EPR-Anmeldung häufig benötigt?

  • Firmenname und Rechtsform
  • Handelsregisterauszug
  • Unternehmensanschrift
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Kontaktperson für EPR und Verpackungsmeldungen
  • Vertriebsweg und beliefertes Absatzland
  • Markennamen
  • Verpackungsarten und Verpackungsmaterialien
  • erwartete oder tatsächliche Verpackungsgewichte
  • Vollmacht für einen EPR-Bevollmächtigten

Hinweis zur Vollständigkeit und Aktualität

Die genannten Organisationen stellen eine Auswahl möglicher beziehungsweise zentraler Anlaufstellen dar. In mehreren Ländern gibt es weitere zugelassene Producer Responsibility Organisations. Die Nennung ist keine Empfehlung oder Bewertung eines bestimmten Anbieters.

Register, Zulassungen, Zuständigkeiten und Anmeldeverfahren können sich ändern. Unternehmen sollten deshalb vor einer Anmeldung immer prüfen, ob die Organisation für die konkrete Verpackungsart, den Vertriebsweg und den aktuellen Zeitraum zugelassen ist.

Diese Übersicht bezieht sich ausschließlich auf Verpackungen. Für Elektrogeräte, Batterien, Textilien, Möbel, Reifen oder andere EPR-Produktgruppen können zusätzliche Registrierungen und separate EPR-Nummern erforderlich sein.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die konkrete Verantwortlichkeit hängt insbesondere vom Absatzland, Vertriebsmodell, Vertragspartner, Importeur, Endnutzer und der verwendeten Verpackung ab.